Papierabfälle Abholung Anmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?
Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:
- Zeitungen/Zeitschriften
- Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
- Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
- Schulmaterial aus Papier
- Broschüren/Bücher
- Unbeschichtetes Geschenkpapier
- Eierkartons
- Geschenkkartons
Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:
- Getränkekartons
- Tapeten
- Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
- Selbstdurchschreibepapiere
- Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
- Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
- Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
- Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
- die Abfallgebühren und
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.
Online:
Die Blaue Tonne kann über ein Onlineformular bestellt oder ausgetauscht werden. Der Link zum Onlineformular ist unter "Formulare" hinterlegt.
Mit Hilfe des Abfuhrkalenders können Sie durch Eingabe von Straße und Hausnummer sehen, wann Ihre Mülltonnen geleert werden. Sie haben 2 Möglichkeiten:
- Homepage der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH
- Abfuhrkalender-App
Den Link zum Abfuhrkalender finden Sie unter „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH“
- Abholung von Papierabfällen anmelden
- Regelungen zur Abholung von Papierabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
- Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
- Zuständig: Entsorgungsbetriebe Bremerhaven -AöR (EBB)