Restabfälle Abholung Anmeldung
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Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Restabfälle sind zum Beispiel:
- Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
- Abfälle, die wegen ihrer Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Liegenschaft muss in Bremerhaven liegen
- Sie müssen Eigentümer oder Hausverwaltung sein
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
- die Abfallgebühren,
- den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
- die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).
Online:
- Die Anträge für eine Neuanmeldung, die Abmeldung eines Restabfallbehälters, bei einem Eigentümerwechsel oder einem Behältertausch finden Sie unter "Formulare". Den ausgefüllten Antrag können Sie auf elektronischem Wege an die zuständige Stelle übermitteln.
Mit Hilfe des Abfuhrkalenders können Sie durch Eingabe von Straße und Hausnummer sehen, wann Ihre Mülltonnen geleert werden.
Sie haben 2 Möglichkeiten:
- Homepage der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH
- Abfuhrkalender-App
Den Link zum Abfuhrkalender finden Sie unter „Wo kann ich mehr erfahren?“ – „Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft mbH“
- Abholung von Restabfällen anmelden
- Regelungen zur Beantragung der Abholung von Restabfällen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
- Die Entsorgungsangebote (z.B. angebotenes Behältervolumen und Abfuhrrhythmus) und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
- Zuständig: Entsorgungsbetriebe Bremerhaven – AöR (EBB)