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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Bremen 99102036011005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036011005

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungsbezeichnung II

Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Elstam (Synonym), Elstam (Synonym), Heirat (Synonym), Eheschließung (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Steuerkarte (Synonym), Hochzeit (Synonym), Scheidung (Synonym), Wiederheirat (Synonym), Beendigung der Trennung (Synonym), Beendigung Getrenntleben (Synonym), Wiederaufnahme der Ehe (Synonym), Gemeinsame Lebens- und Haushaltsführung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Steuererklärung (1060100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.03.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.

Volltext

Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu. 

Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.

Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Das können Sie auf folgenden Wegen machen:

Online über das ELSTER-Portal:

  • Sie können die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
  • ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
  • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
  • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Schriftliche Beantragung:

  • Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der "Anlage Steuerklassenwechsel" unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
  • Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel umgehend nach dem Eingang.

Frist

Keine.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet das dauernde Getrenntleben
  • familiengerechte Steuerklasse (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist 
  • Zuständig: Finanzamt Bremen, Finanzamt Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden