Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
- Steuererklärung (1060100)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Nehmen Sie und Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner nach einem dauernden Getrenntleben die eheliche/lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wieder auf, stehen Ihnen wieder die familiengerechten Steuerklassen III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Die familiengerechte Steuerklasse kann dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden. Sie wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist.
Sofern bei Ihnen und/oder Ihrem dauernd getrennt lebenden Ehegatte/Lebenspartner während des Getrenntlebens die Steuerklasse II berücksichtigt worden ist, entfällt diese mit Zuordnung der familiengerechten Steuerklassen.
Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft von Ehegatten/Lebenspartnern nach dauernder Trennung.
Für die Mitteilung über die Beendigung des Getrenntlebens und die entsprechende Änderung der Steuerklasse wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Das können Sie auf folgenden Wegen machen:
Online über das ELSTER-Portal:
- Sie können die Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
- ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
- Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.
Schriftliche Beantragung:
- Füllen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" mit der "Anlage Steuerklassenwechsel" unverzüglich aus und reichen Sie ihn bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
- Eine Berücksichtigung der familiengerechten Steuerklassen erfolgt dann bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.
- Steuerklasse ändern nach Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Wiederaufnahme der gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft beendet das dauernde Getrenntleben
- familiengerechte Steuerklasse (III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor) wird zu Beginn des Monats berücksichtigt, in dem die Trennung beendet worden ist
- Zuständig: Finanzamt Bremen, Finanzamt Bremerhaven