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Restabfälle Entsorgung

Bremen 99001007004000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99001007004000

Leistungsbezeichnung

Restabfälle Entsorgung

Leistungsbezeichnung II

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Abfall (Synonym), Müllabfuhr (Synonym), Restmüll (Synonym), Restmülltonne (Synonym), schwarze Tonne (Synonym), Restmüllcontainer (Synonym), graue Tonne (Synonym), Hausmüll-Entsorgung (Synonym), Restabfall (Synonym), getrennte Abfallsammlung (Synonym), Öffentlicher Mülleimer (Synonym), Gewerbeabfall (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn bei Ihnen größere Mengen Restmüll anfallen oder Sie nicht bis zum nächsten Leerungstag warten wollen, können Sie diese auf den Recycling-Stationen abgeben.

Volltext

Die Verwertung von Restmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Bremer Stadtreinigung. Das gilt auch für Restmüll aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen. 

Losen Restmüll können Sie an Recycling-Stationen abgeben. 

Das ist Restmüll:

  • Tapeten
  • Tierstreu
  • kleine Holzteile
  • Haushaltsgegenstände und -geschirr
  • Schleif- und Sägestäube
  • verschmutztes Papier und verschmutzte Pappe
  • verschmutzte Folien
  • Dispersionsfarben (ausgehärtet)
  • Medikamente
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Asche
  • Audio- und Videokassetten
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Trink- und Haushaltsgläser
  • CD-Hüllen

Das ist kein Restmüll:

  • Schadstoffe
  • Elektrogeräte
  • Bauabfälle
  • Wertstoffe wie Metalle, Papier und Pappe
  • Bio- und Gartenabfälle
  • Verkaufsverpackungen

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.

Voraussetzungen

  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig.
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.
  • Der Restmüll stammt aus einem privaten Haushalt. 

Kosten

Je nach angelieferter Menge fallen Gebühren dafür an, bis zu 120 Liter Restmüll kosten 11,00 Euro.

Verfahrensablauf

  • Auf unseren Recycling-Stationen können Sie Ihren Restmüll lose oder in Säcken in einem bereitgestellten Gefäß entsorgen. 
  • Unsere Mitarbeitenden messen die angelieferte Menge und nehmen Ihre Zahlung entgegen.
  • Außerdem können Sie auf den Recycling-Stationen Ihren Restmüll in Bremer Müllsäcken abgeben. Die Gebühr ist durch den Kauf des Bremer Müllsacks schon bezahlt.

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe.

Frist

Es gibt keine Fristen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von der Bremer ­Stadtreinigung über.

Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.

Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Restabfälle zur Entsorgung abgeben
  • Wenn bei Ihnen größere Mengen Restmüll anfallen oder Sie nicht bis zum nächsten Leerungstag warten wollen, können Sie diese auf den Recycling-Stationen abgeben
  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Es ist nur Restmüll erlaubt, der aus einem privaten Haushalt stammt
  • Das ist kein Restmüll: Schadstoffe, Elektrogeräte, Bauabfälle, Wertstoffe wie Metalle, Papier und Pappe, Bio- und Gartenabfälle, Verkaufsverpackungen
  • Zuständig: Die Bremer Stadtreinigung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden