Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung
Inhalt
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen – Blauer Parkausweis / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
Parkberechtigung (Synonym), Parkerlaubnis (Synonym), Brhv (Synonym), SB-Ausweis (Synonym), Behindertenparkplatz (Synonym), Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.04.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesondert gekennzeichneten Stellplätzen zu ermöglichen, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Folgende Stellflächen gehören dazu:
- Parkplätze mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" (sogenannte Behindertenparkplätze),
- eingeschränktes Halteverbot (bis zu drei Stunden, die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
- Zonenhalteverbot (über die zugelassene Parkdauer hinaus), zeitbegrenzte Parkplätze (über die zugelassene Zeit hinaus),
- Fußgängerbereiche, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist (während der Ladezeiten),
- auf Parkplätzen für Bewohner (bis zu 3 Stunden),
- an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.
- Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
- Ggf. Amtsvormundschaftsnachweis vom Amtsgericht
- Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite oder Feststellungsbescheid des AVIB
- Vorliegen einer Schwerbehinderung
- außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG),
- beidseitiger Amelie oder
- Phokomelie oder
- mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- Ein Antrag kann formlos per E-Mail, Fax, postalisch zugesandt werden oder in der Straßenverkehrsbehörde persönlich gestellt werden.
- Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
- Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Das Passfoto muss immer im Original eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit 2 bis 3 Wochen beträgt.
Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre.
Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.
- Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.
- Der Parkausweis ist europaweit gültig.
- Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.
- Ein persönlicher Behindertenparkplatz (Wohnung, Arbeitsstelle) kann gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zum Parkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf den individuellen Behindertenparkplatz.
- Ein Parkplatz kann individuell für einen bestimmten Menschen mit Schwerbehinderung reserviert werden, wenn Parkplatzmangel besteht, in zumutbarer Nähe ein Abstellplatz nicht verfügbar ist, kein Haltverbot besteht und ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (zum Beispiel für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen – Blauer Parkausweis
- Parkausweise für das Parken auf gekennzeichneten Stellplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Schwerbehinderung:
- außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG),
- beidseitiger Amelie oder
- Phokomelie oder
- mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
- Gilt so lange, wie der Schwerbehindertenausweis (höchstens jedoch 5 Jahre)
- Zuständig: Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven