Pflegehilfsmittel
F03010967• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §63 Abs.2 und §64d Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Siebtes Kapitel SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder der Förderung eines selbstständigen Lebens dienen, wie z. B. Pflegebetten und Zubehör, Rollstühle mit Sitzkantelung, Sitzhilfen zur Pflegeerleichterung, Lagerungsrollen, Toilettenhilfen, Notrufsysteme, Unterlagen, Einlage oder Desinfektionsmittel.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden