Art des Vermögens der Person im Haushalt
F03011013• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §19 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Siebtes Kapitel SGB XII)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Vermögen der Person im Haushalt an. Zum Vermögen gehören zum Beispiel Bargeld, Autos, Guthaben auf Kontos, Schmuckstücke, Gemälde, Antiquitäten, Eigentumswohnungen oder ein Haus.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
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