Gericht / Behörde (Anzeige Sterbefall)
F03011928• Version 0.2•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 31 Abs. 1 Nr. 3 Personenstandsgesetz (PStG)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie das Gericht / die Behörde an, die die Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgelöst hat.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden