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Gericht / Behörde (Anzeige Sterbefall)

F03011928 Version 0.2 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 31 Abs. 1 Nr. 3 Personenstandsgesetz (PStG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gericht / Behörde

Hilfetext

Eingabe: Geben Sie das Gericht / die Behörde an, die die Ehe / eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgelöst hat.

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden