Bescheinigung in Steuersachen
F05000016262• Version 1.2.0•
XDatenfelder 3.0.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Vom Finanzamt aufgrund von Ministerialerlassen zur Vergebung öffentlicher Aufträge ausgestellte Bescheinigung. Sie besagt, dass der Steuerpflichtige seinen Steuererklärungs- und Zahlungspflichten nachgekommen ist. Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung ausgestellt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung
Formularangaben
Eingabe: Laden Sie hier die Bescheinigung in Steuersachen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung) hoch. Diese erhalten Sie vom Finanzamt.
Technische Beschreibung
Originalwerte der XDF2-Datei: ID: F05016262 Status: aktiv
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Automatisch versioniert im Zuge der Versionierung von Element S05000001162.