Anzahl der Reitkennzeichen / -plaketten
F05000721• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000; Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
Formularangaben
Eingabe: Geben Sie bitte die Anzahl der benötigten Reitkennzeichen oder der -plaketten an. Ein Kennzeichen besteht jeweils aus zwei Grundträgern mit zwei Reitplaketten.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden