Befugnisse der Geldwäschebeauftragten
F05001857• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Eingabe: Den externen Geldwäschebeauftragten werden vertraglich ausreichende Befugnisse zur Erfüllung der Funktion eingeräumt. Bitte geben Sie die entsprechenden Fundstellen im Vertrag, Leistungsscheinen o.ä. an.
Hinweis:
Der/Die Auftraggeber:in erteilt die Vertretungsbefugnis als Ansprechpartner:in im Sinne des § 7 Abs. 5 GwG in allen definierten Angelegenheiten der Geldwäschebekämpfung. Die Meldung des/der Geldwäschebeauftragten erfolgt bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde. Wer den/die Geldwäschebeauftragte:n meldet, ist irrelevant – dass eine Meldung zu erfolgen hat, und wer dies übernimmt, sollte zur Rechtssicherheit geregelt werden. Der/Die externe Geldwäschebeauftragte muss seinen/ihren Aufgaben nachkommen können:
- der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur Umsetzung der in allen Angelegenheiten der Geldwäschebekämpfung durch den/die externe:n Geldwäschebeauftragte:n angeordneten Maßnahmen
- der Informationsfluss des/der externen Geldwäschebeauftragten zu den Mitarbeitenden des Unternehmens ist geregelt und sichergestellt
- der/die Auftraggeber:in gewährleistet den ungehinderten Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen und Zugriffsrecht auf alle relevanten kundenbezogenen Daten
- Änderungsmanagement im Hinblick auf die Leistungs- und Qualitätsstandards
Technische Beschreibung
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Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden