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Befugnisse der Geldwäschebeauftragten

F05001857 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


nicht vorhanden

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Befugnisse der Geldwäschebeauftragten

Hilfetext

Eingabe: Den externen Geldwäschebeauftragten werden vertraglich ausreichende Befugnisse zur Erfüllung der Funktion eingeräumt. Bitte geben Sie die entsprechenden Fundstellen im Vertrag, Leistungsscheinen o.ä. an. Hinweis: Der/Die Auftraggeber:in erteilt die Vertretungsbefugnis als Ansprechpartner:in im Sinne des § 7 Abs. 5 GwG in allen definierten Angelegenheiten der Geldwäschebekämpfung. Die Meldung des/der Geldwäschebeauftragten erfolgt bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde. Wer den/die Geldwäschebeauftragte:n meldet, ist irrelevant – dass eine Meldung zu erfolgen hat, und wer dies übernimmt, sollte zur Rechtssicherheit geregelt werden. Der/Die externe Geldwäschebeauftragte muss seinen/ihren Aufgaben nachkommen können: - der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur Umsetzung der in allen Angelegenheiten der Geldwäschebekämpfung durch den/die externe:n Geldwäschebeauftragte:n angeordneten Maßnahmen - der Informationsfluss des/der externen Geldwäschebeauftragten zu den Mitarbeitenden des Unternehmens ist geregelt und sichergestellt - der/die Auftraggeber:in gewährleistet den ungehinderten Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen und Zugriffsrecht auf alle relevanten kundenbezogenen Daten - Änderungsmanagement im Hinblick auf die Leistungs- und Qualitätsstandards

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden