Schadenspläne
F05003356• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Schadenspläne und Fotos helfen dabei, bereits bestehende Schäden (z.B. Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schädlingsbefall, Putzschäden etc.) zu dokumentieren.
Handlungsgrundlage
- § 9 DSchG NRW;§ 26 DSchG NRW
Formularangaben
Eingabe: Um Ihr Anliegen zu verdeutlichen, können Sie Schadenspläne (z.B. Grundrisse, Schnitte oder Ansichten mit einer Darstellung der vorhandenen Schäden in geeignetem Maßstab) beifügen. Somit können bestehende Schäden dokumentiert werden. Zur weiteren Darstellung von Schäden (z.B. Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schädlingsbefall, Putzschäden etc.) können erläuternde Fotos beigefügt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden