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Schadenspläne

F05003356 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


Schadenspläne und Fotos helfen dabei, bereits bestehende Schäden (z.B. Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schädlingsbefall, Putzschäden etc.) zu dokumentieren.

Handlungsgrundlage


  • § 9 DSchG NRW;§ 26 DSchG NRW

Gültig ab

26.11.2021

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Schadenspläne und Fotos

Hilfetext

Eingabe: Um Ihr Anliegen zu verdeutlichen, können Sie Schadenspläne (z.B. Grundrisse, Schnitte oder Ansichten mit einer Darstellung der vorhandenen Schäden in geeignetem Maßstab) beifügen. Somit können bestehende Schäden dokumentiert werden. Zur weiteren Darstellung von Schäden (z.B. Ausblühungen, Durchfeuchtungen, Schädlingsbefall, Putzschäden etc.) können erläuternde Fotos beigefügt werden.

Feldart

input

Inhalt

Schadenspläne und Fotos

Datentyp

file

Präzisierung

{}

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden