Hinweis Auswahl des Fächerschwerpunktes der Feststellungsprüfung
F05004874• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- §§ 52f. SchulG NRW, PO-Externe-S I, APO-S I, PO-Externe-A, APO-GOSt, PO-Externe-BK, APO-BK
Formularangaben
Wählen Sie den Schwerpunkt, der Ihrem späteren Studienwunsch entspricht und der mit Ihren ausländischen Bildungsnachweisen wählbar ist.
Die bestandene Feststellungsprüfung qualifiziert Sie zur Aufnahme des Studiums der entsprechenden Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden