Prüfung Volljährigkeit
F05006279• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 38 (3-4) SchulG NRW
Formularangaben
Eingabe: Ist der/die betroffene Schüler/in zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits volljährig?
Ausgabe: Angabe zur Volljährigkeit des/r betroffenen Schüler/in
Ausgabe: Angabe zur Volljährigkeit des/r betroffenen Schüler/in
Eingabe: Bitte geben Sie an ob der/die betroffene Schüler/in bereits volljährig ist, d.h. das 18. Lebensjahr ist bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollendet. Ist dies der Fall, muss der/die Schüler/in selbst als antragstellende Person agieren. Im Falle von Minderjährigkeit ist es erforderlich, dass die sorgeberechtigten Elternteile den Antrag stellen.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden