Anzahl der Beschäftigten
F05008738• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
Eingabe: Bitte geben Sie die Anzahl der Beschäftigten an, die die angezeigte Tätigkeit durchführen werden
Ausgabe: Anzahl der Beschäftigten
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Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden