Allgemeine Angaben Gefährdungsbeurteilung §4 BioStoff
F05008755• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 16 Biostoffverordnung (BioStoffV)
Formularangaben
Beschreibung der Änderung, Umfang des Einstellens oder Angaben zur Aufnahme infizierter Patient*innen:
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden