Anzahl beglaubiger Kopien lizensierte Fahrzeuge
F05014290• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
Art. 4 Abs. 3 der EU Verordnung 1072/2009
§ 3 Abs. 1 GüKG
Formularangaben
Anzahl der zusätzlichen beantragten beglaubigten Kopien seiner Lizenz:
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden