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Anzeige der vorgesehenen Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor Hinweistext

F05015695 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 9 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GWG); § 7 Abs. 4 Satz 1 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eingabe: Anzeige der vorgesehenen Bestellung eines Gruppen-Geldwäschebeauftragten im Glücksspielsektor
Ausgabe: Infotext

Hilfetext

nicht vorhanden

Feldart

label

Inhalt

Wenn Sie verpflichtet sind, eine/n Gruppen-Geldwäschebeauftragte:n zu bestellen, müssen Sie dies der Aufsichtsbehörde vorab anzeigen. Sie müssen der Aufsichtsbehörde auch anzeigen, wenn Sie eine/n Gruppen-Geldwäschebeauftragte:n abberufen („entpflichten“) möchten.

Datentyp

text

Präzisierung

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden