Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
F05016263• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Personen zu schützen. Im Schuldnerverzeichnis nach neuem Recht wird eingetragen: wer der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 34 c, d, f, und i Gewerbeordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert