Auswahl der Antragsart (Finanzanlagenvermittler)
F05016369• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung; §§ 34f Absatz 5 i. V. m. 11a Absatz 1 Gewerbeordnung
Formularangaben
Soll der Antrag auf Erlaubniserteilung und/oder Eintragung in das Vermittlerregister gestellt werden?
Eingabe: Wenn Sie eine Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler:in nach § 34f Absatz 1 GewO aufnehmen möchten, sind Sie zum einen verpflichtet, die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler:in einzuholen. Zum anderen sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach §§ 34f Absatz 5, 11a Absatz 1 GewO eintragen zu lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister kann gleichzeitig mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
Fachlicher Ersteller geändert