Die Veranstaltung verläuft entlang einer Strecke oder findet an mehreren Orten statt.
F17006114• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
-
§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
Formularangaben
Die Veranstaltung verläuft entlang einer Strecke oder findet an mehreren Orten statt.
Fügen Sie in diesen Fall bei Nachweisen einen Streckenplan an.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
für Migration