Begründung
F17006197• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 18 Gaststättengesetz (GastG)
Formularangaben
Warum besteht ein öffentliche Bedürfnis?
Ein öffentliches Bedürfnis ist nur dann anzunehmen, wenn aus der Sicht der Allgemeinheit - und nicht nur aus der des an einer Verkürzung interessierten Gewerbetreibenden oder eines begrenzten Bevölkerungskreises - eine Bedarfslücke besteht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 1992).
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden