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Begründung

F17006197 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • § 18 Gaststättengesetz (GastG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Begründung

Hilfetext

Warum besteht ein öffentliche Bedürfnis? Ein öffentliches Bedürfnis ist nur dann anzunehmen, wenn aus der Sicht der Allgemeinheit - und nicht nur aus der des an einer Verkürzung interessierten Gewerbetreibenden oder eines begrenzten Bevölkerungskreises - eine Bedarfslücke besteht (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 18. Februar 1992).

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


nicht vorhanden