das allein die Größen- und Leistungswerte für die unbedingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG nicht erreicht oder überschreitet und bei dem für das frühere Vorhaben eine Zulassungsentscheidung getroffen und bereits eine UVP du(Anlagengenehmigung und -zulassung)
F17007709• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung