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Freitextfeld: Gesamtkonzept

F17010957 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 in Bearbeitung

Inhalt

Definition


nicht vorhanden

Handlungsgrundlage


  • §19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG; §12 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gesamtkonzept für den Teleradiologischen Betrieb

Hilfetext

Eingabe: Das Gesamtkonzept sollte mindestens enthalten: 1. Informationen über die erforderliche Verfügbarkeit des Teleradiologiesystems 2. Information darüber, dass der Teleradiologe für eine Notfallversorgung innerhalb der erforderlichen Zeit persönlich am Ort der technischen Durchführung anwesend ist, oder in begründeten Fällen ein anderer Arzt mit erforderlicher Fachkunde persönlich anwesend ist 3. Informationen über eine regelmäßige und enge Einbindung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb des Strahlenschutzverantwortlichen - Sollten weitere Punkte, wie beispielsweise die Strahlenschutzorganisation, Informationen zur Notfallversorgung oder ein Ausfallkonzept im Gesamtkonzept enthalten sein, sind die jeweiligen Textfelder mit dem Hinweis: „Im Gesamtkonzept enthalten“ zu kennzeichnen. - Anmerkung oder Begründung für ein fehlendes Dokument

Feldart

input

Inhalt

nicht vorhanden

Datentyp

text

Präzisierung

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Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Schemaelementart


Rechtsnormgebunden

Versionshinweis


Schema mit altem und neuen Antrag kombiniert