Festsetzung des Elterngeldbetrags
G05000446• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
in Bearbeitung
Inhalt
Definition
Bei der Festsetzung des Elternbeitrags muss geprüft werden, ob Ermäßigungsgründe vorliegen. Folgende Personen können befreit werden: 1.) Anspruchsberechtigte im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) 2.) Beziehende von Leistungen nach SGB 3.) Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 4.) Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII 5.) Beziehende von Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes 6.) Beziehende des Kinderzuschlags gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes 7.) Beziehende von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Handlungsgrundlage
Formularangaben
Gruppenart
nicht vorhanden
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Schemaelementart
Rechtsnormgebunden
Versionshinweis
nicht vorhanden