Antrag Verzicht auf Erlaubnis nach der Gewerbeordnung im Finanz-, Versicherungs- und Immobilienbereich bearbeiten
99050216261000• Version 01.00.00
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
Gesetz
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
Gültig ab
21.02.1999
Gültig bis
nicht vorhanden
Relevant für Leistungszuschnitt
Herbeiführung einer konkreten Regelung eines Sachverhaltes, die ein Rechtsverhältnis oder eine rechtlich erhebliche Eigenschaft einer bestimmten Person oder eines nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreises begründen, ändern oder aufheben
Prozessart
Kernprozess
Einordnung in den Prozesskatalog
Wirtschaftsordnung
(821)
Gewerbeordnung
(821.02)
Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung
(821.02.03)