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Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Baustein Leistungen 99012017109000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99012017109000

Leistungsbezeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren

Leistungsbezeichnung II

Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan, zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (individuell, 012)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M ecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

Volltext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

Kosten

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

Verfahrensablauf

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich der Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Bearbeitungsdauer

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder - falls Abweichungen bestehen - auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

Frist

Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.

Ansprechpunkt

Bauplanungsamt

Zuständige Stelle

Gemeinde

Formulare

Formloser Antrag des Bürgers

Ursprungsportal

nicht vorhanden