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Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

Sachsen-Anhalt 99012017109000, 99012017109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012017109000, 99012017109000

Leistungsbezeichnung

Einsicht in Vorhaben- und Erschließungsplan beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

vorhabenbezogener Bebauungsplan (Synonym), zusammenfassende Erklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Synonym), Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Synonym), Vorhaben- und Erschließungsplan (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

Teaser

In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.

Volltext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekanntgemacht worden sein.

Kosten

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Unterlagen müssen ständig, d.h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formloser Antrag des Bürgers