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Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

Baustein Leistungen 99036011012000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99036011012000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, zulassungspflichtiges Fahrzeug, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung Teil 1, ZB I, Fahrzeugzulassung, Zulassung Kfz, Zulassung Auto, Zulassung Fahrzeug, Bescheinigung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (individuell, 036)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Mit "i-Kfz" können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I digital beantragen. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, können Sie nicht sofort am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird Ihnen zusammen mit dem Teil II und den Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen postalisch zugesandt.

Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsstelle erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung sofort ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung
  • als Nachweis der erfolgreichen Zulassung Ihres Fahrzeugs gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassung kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen, zum Beispiel Unternehmen, beantragt werden
  • enthält Angaben zum Fahrzeug und zur Halterin oder zum Halter
  • muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • wesentliches Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen
  • EU-weit gültig
  • früher war das der Fahrzeugschein
  • Beantragung online über i-Kfz oder persönlich möglich
  • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Formulare

Ursprungsportal

nicht vorhanden