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Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus Drittstaat

Baustein Leistungen 99036020001001 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99036020001001

Leistungsbezeichnung

Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus Drittstaat

Leistungsbezeichnung II

Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Neufahrzeug zulassen, Typgenehmigung, Antrag auf Zulassung, Neufahrzeug, Ausland, Neuwagen zulassen, Zulassung, Kfz zulassen, Drittstaat, Zulassung beantragen, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, EG-Typgenehmigung, Fahrzeugzulassung, Erstzulassung, Pkw zulassen, Zulassung nach Fahrzeugimport, Zulassungserteilung, Antrag auf Neuzulassung, Auto Zulassen, Fahrzeug, Fahrzeug zulassen, Kraftfahrzeug zulassen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (individuell, 036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

aus Drittstaat

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

Volltext

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen.

Ihr Fahrzeug gilt als Gebrauchtfahrzeug, wenn es im Herkunftsland bereits zugelassen war und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatte.

Die Zulassung beantragen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung entsprechen den europäischen Richtlinien für die Genehmigung von Fahrzeugen, deren Bauteilen und Systemen. Wenn Sie eine Übereinstimmungsbescheinigung für die EG-Typgenehmigung, das sogenannte CoC-Papier, vorlegen können, vereinfacht dies den Zulassungsprozess.

Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

Erforderliche Unterlagen

Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:

  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Erklärung zur Empfangsbevollmächtigung, wenn Sie keinen Wohnsitz im Inland haben
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag oder Importbescheinigung
  • Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das nicht älter als 18 Monate ist
    • wenn das Gutachten Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben feststellt: Ausnahmegenehmigung
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise Verzollungsnachweis
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
    • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • ausländische Zulassungsbescheinigung
  • ausländisches Kennzeichen
    • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.

Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten

Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:

  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person

Voraussetzungen

  • Für das Fahrzeug liegt eine EU-Typgenehmigung oder die ausländischen Fahrzeugdokumente und Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis vor.
  • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können.
  • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
  • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus Drittstaat
  • Zulassung eines Fahrzeugs, das bereits in einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugelassen war
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) für die EG-Typgenehmigung vereinfacht den Zulassungsprozess
  • Zulassung ist gebührenpflichtig
  • Zulassungsbehörde stellt die gestempelten Zulassungspapiere aus und erteilt Kennzeichen
  • Zulassung berechtigt:
    • zur Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrzeug
    • zum Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichen Flächen
  • Beantragung kann persönlich oder in Vertretung erfolgen
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden