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Fahrzeugkennzeichen Änderung

Baustein Leistungen 99036027011000 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (silber)

Leistungsschlüssel

99036027011000

Leistungsbezeichnung

Fahrzeugkennzeichen Änderung

Leistungsbezeichnung II

Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Änderung Nummernschild, Nummernschild, Änderung Kennzeichen Fahrzeug, Kfz-Kennzeichen, Kennzeichen, Änderung Kfz-Kennzeichen, Änderung Kennzeichen Anhänger, Kennzeichen Fahrzeug, Änderung Kraftfahrzeugkennzeichen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (individuell, 036)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Volltext

Wenn die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug zulässt, weist sie ihm ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus

  • einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und
  • einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Kombination aus Buchstaben und Zahlen.

Sie müssen die zugeteilte Kennzeichenkombination auf einem Kennzeichenschild anbringen und es mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen. Die Prägung der Schilder können Sie bei einer Firma für Schilderprägungen vornehmen lassen, die sich meist in der näheren Umgebung der Zulassungsbehörde befindet.  Sie können alternativ die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.

In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Wenn Sie Ihr Kennzeichenschild so gestalten oder anbringen möchten, dass es von der Regel abweicht, muss dies rechtlich zulässig sein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Kennzeichen dient dazu, die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. Sie dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr fahren, wenn Sie kein Kennzeichenschild an Ihr Fahrzeug angebracht haben.  

Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern. Hierzu kann sie die Vorlage der bisherigen abgestempelten Kennzeichenschilder zur Entstempelung sowie die Vorführung des Fahrzeuges anordnen.

Wenn Sie ein anderes Kennzeichen beantragen, teilt die Zulassungsbehörde Ihrem Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zu.

Sollten Sie ein Kennzeichenschild verloren haben, so müssen Sie sich ebenfalls eine neue Kennzeichenkombination von der zuständigen Zulassungsbehörde zuteilen lassen. In dem Fall wird nämlich die bisherige Kombination in die Fahndung gegeben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Das Kennzeichen für Ihr Fahrzeug können Sie nur in Person bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde ändern:

  • Dort erhalten Sie am Schalter eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt.
  • Mit dieser Zuteilung lassen Sie bei einer Firma für Schilderprägungen, die sich meist in der Nähe Ihrer Zulassungsbehörde befindet, die Kennzeichenschilder fertigen.
  • Alternativ können Sie die Schilder in einem Online-Shop Ihrer Wahl bestellen.
  • Im Anschluss werden die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern angebracht. Abschließend bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:

Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf öffentlichen Bereichen bewegen oder abstellen. Dies gilt auch in dem Fall, dass Ihr Kennzeichen gestohlen werden sollte.

Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde, wenn Sie erfahren möchten, welche Kennzeichenkombinationen gesperrt sind.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Zulassungsbehörde weist Kennzeichen zu
  • die Änderung erfolgt auf Antrag vor Ort am Schalter
  • zugeteiltes Kennzeichen muss auf Kennzeichenschild angebracht werden und mit Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen werden
  • Prägung der Schilder über:
    • Firma für Schildprägungen
    • Online-Shop
  • Kennzeichenschilder müssen in der Regel am Fahrzeug hinten und vorne angebracht werden
  • Abweichung in Gestaltung oder Anbringung von Kennzeichenschildern muss
    • rechtlich zulässig sein oder
    • In Zulassungsbescheinigung I eingetragen sein
  • Kennzeichen dient zur Identifikation der Halterin oder des Halters des Fahrzeugs
  • ohne am Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschild darf nicht am öffentlichen Verkehr teilgenommen werden
  • Zulassungsbehörde kann zugeteiltes Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern
  • wenn Halterin oder Halter anderes Kennzeichen beantragt, wird Fahrzeug eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt; gleiches gilt bei Verlust eines Kennzeichens

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden