Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
13.06.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Jessenstraße 1 - 3
22767 Hamburg
Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr oder mit Tieren aus einem anderen Land, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
- die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.
Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.
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Geben Sie in Ihrer Anzeige folgende Informationen an:
- zur veranstaltenden Person
- zur verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Herkunftsländer der Tiere
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Reichen Sie mit Ihrer Anzeige folgende Unterlagen ein:
- Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten
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Wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
- Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.
Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich anzeigen.
- Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
- Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.
- besondere Pflichten bei Veranstaltungen mit Tieren
- Anzeigepflicht bei Hunde- oder Katzenausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
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wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
- die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet stattfindet oder
- Tiere aus einem EU-Land oder Drittland teilnehmen
- Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots durch die zuständige Stelle
- Maßnahmen möglich zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Tierseuchen