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Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Schleswig-Holstein 99050205169000, 99050205169000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050205169000, 99050205169000

Leistungsbezeichnung

Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Katze (Synonym), Katzenshow (Synonym), Zuchtausstellung (Synonym), Zuchtprüfung (Synonym), Heimtiershow (Synonym), Heimtierschau (Synonym), Katzenschau (Synonym), Hund (Synonym), Heimtiermesse (Synonym), Hundemesse (Synonym), Haustierausstellung (Synonym), Haustiershow (Synonym), Tierausstellung (Synonym), Tierschau (Synonym), Haustiermesse (Synonym), Hundeshow (Synonym), Tiermesse (Synonym), Hundeschau (Synonym), Tiershow (Synonym), Heimtierausstellung (Synonym), Haustierschau (Synonym), Katzenmesse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anzeige (169)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Teaser

Sie planen eine Katzen- oder Hundeausstellung? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

Volltext

Wenn Sie eine Katzen- oder Hundeausstellung planen, dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde anmelden.

Die Pflicht zur Anmeldung ist hierbei unabhängig davon, ob Hunde und Katzen gemeinsam oder nur Hunde oder nur Katzen teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis vom Veterinäramt
  • Veranstaltungserlaubnis
  • Registriernummer  vom Veterinäramt
  • Bei Tieren aus EU-Ländern oder Ländern außerhalb der EU:
    • Tiergesundheitsbescheinigung
    • Impfnachweis
    • Ergebnis der Blutuntersuchung

Voraussetzungen

  • Sie führen eine Hunde und Katzenausstellung durch.
  • Sie benötigen eine Erlaubnis im Falle einer Ausstellung.
  • Sie führen die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet durch oder die Tiere stammen aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern außerhalb der EU (Drittland).
  • Sie führen die Veranstaltung in einem Gebiet durch, in dem eine Tierseuche aufgetreten ist, für die Hunde und Katzen empfänglich sind (Auskunft Veterinäramt).

Kosten

Je nach Maßnahme und Zeitaufwand gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Veranstaltung schriftlich anmelden möchten:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen. Machen Sie dazu Angaben zu:
    • Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländern der ausgestellten Tiere
    • Anzahl der Tiere
    • Angabe der Rassen
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

Wenn Sie die Veranstaltung online anmelden möchten, sofern ein Online-Dienst vorhanden ist:

  • Rufen Sie den Onlinedienst auf
  • Befüllen Sie das Anmeldeformular
  • Laden Sie für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Nachweise hoch.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 4 Woche(n)
Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen dieser Art unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten, um zum Beispiel Tierseuchen zu bekämpfen. Die zuständige Behörde wird Sie über eventuelle Einschränkungen oder Verbote informieren.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige
  • Bei bestimmten Veranstaltungen mit Hunden oder Katzen unterliegen Veranstaltende der Anmeldepflicht.
  • Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
    • in einem tollwutgefährdeten Gebiet
    • mit Hunden und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern
    • Für die Veranstaltung ist es nicht wichtig, ob Hunde und Katzen gemeinsamen oder nur Hunde oder nur Katzen teilnehmen
    • Zuständig: Zuständiges Veterinäramt des Kreises oder kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden