Falknerprüfung Zulassung
Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen
Begriffe im Kontext
Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagd, Jagdwesen, Jagen, Falknerprüfung, Beizjagd, Beize, Falknerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jägerschein, Jäger, Jagdkarte, Jagdschein
Fachlich freigegeben am
26.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz
Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie zusätzlich zur (besonderen) Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestehen.
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins benötigen Sie eine bestandene Falknerprüfung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Falknerprüfung zugelassen.
- Falknerprüfung Zulassung
- Zulassung zur Falknerprüfung erforderlich
- Antrag notwendig
- Zuständigkeit: untere Jagdbehörde
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja