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Zulassung zur Falknerprüfung beantragen

Thüringen 99067013007000, 99067013007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067013007000, 99067013007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Falknerprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagen (Synonym), Falknerprüfung (Synonym), Jagd (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Greifvögel (Synonym), Falknerei (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jäger (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Teaser

Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Bei Minderjährigen ist bei Zulassung die Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

Bei Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner oder bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Thüringens der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu erbringen, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt.

Kosten

Es fallen die üblichen Prüfungsgebühren gemäß Verwaltungskostenordnung an.

  • Falknerprüfung: 200 EUR
  • Eingeschränkte Jägerprüfung: 222 EUR

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bewerber für die Prüfung haben sich spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Falknerprüfung Zulassung
  • Zulassung zur Falknerprüfung erforderlich
  • Antrag notwendig
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.

Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).

Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen: