Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung
Anrechnung von Kenntnissen für Inhaber einer ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung aus einem Drittland (Befreiung von der Ausbildung) Erteilung
Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung
Begriffe im Kontext
ICAO-Drittstaaten-Lizenz, Pilotin, ICAO, Ausbildung, fliegendes Personal, Luftfahrt-Bundesamt, Pilot, ICAO-Lizenz, Befreiung Ausbildungspflicht, Luftfahrtpersonal, EASA, Verkehrspilot, Ausbildungserleichterungen, Europäische Agentur für Flugsicherheit, LBA, Verkehrspilotin
Fachlich freigegeben am
11.12.2024
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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