Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung

Baustein Leistungen 99089158001000 Typ 3a

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99089158001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Flammenwerfer, Special Effects, Pyrotechnik, Lycopodium, Tourneen, Funkenregen, Feuerwerkspektakel, Film, Konzerte, Schwärmer, Abbrennen, Musicals, Erprobung von Feuerwerken, Flammenausstoß, Pyrotechnische Gegenstände, Show Effekte, Brangel, Theater, Rakete, Feuerspucken, Bühnenauftritte, Brennbar, Feuerwerke, Sicherheitsmaßnahmen, Pyropapier, Feuergefährliche Handlungen, Brandpaste

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (individuell, 089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

18.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Inneres und Sport Hamburg - Amt Feuerwehr - Westphalensweg 1 20099 Hamburg

Handlungsgrundlage

§ 23 Abs. 6 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten sowie in Theatern und bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie

  • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise 
  • e xplosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis

Voraussetzungen

  • Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie volljährig sein.   
  • Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen mehr erfüllen.
  • Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis beziehungsweise eines Befähigungsscheines.

Kosten

EUR 53,00 pro halbe Stunde Tätigkeit, inklusive Wegezeit, Büroarbeitszeit und Abnahme vor Ort
Fahrkostenpauschale: EUR 8,10 
 

Verfahrensablauf

Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Fernseh-, Musical- und Filmstätten sowie in Theatern und bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:

  • Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
  • Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
  • Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker  beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
  • Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
  • Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen: 

  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
  • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
  • Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert je nach Aufwand mindestens 14 Tage.

Frist

Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt werden.

Kurztext

  • Genehmigung zur Erprobung und Vorführung von Effekten mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten in Anwesenheit von Besuchern und Mitarbeitern beantragen
  • Genehmigung zur Durchführung von feuergefährlichen Handlungen in Versammlungsstätten
  • zuständig: zuständige Brandschutzbehörde 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden