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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen

Baustein Leistungen 99094002019001 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99094002019001

Leistungsbezeichnung

Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen

Leistungsbezeichnung II

Registrierung von Personen beantragen, die Rentenberatung als Rechtsdienstleistung anbieten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

berufsständische Versorgung, betriebliche Versorgung, Unfallversicherung, Rechtsdienstleistungen, Rentenberatung, einheitliche Stelle, Rechtsdienstleistungsgesetz, registrierte Personen, gesetzliche Rente, Registrierung, soziales Entschädigungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Sachkunde, Rentenversicherung, Beratung, Erlaubnis Rentenberatung, Schwerbehindertenrecht, Rechtsdienstleistungsregister

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Rechtsdienstleistungen (individuell, 094)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

Verrichtungsdetail

von Personen die Rentenberatung erbringen

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Berufszulassungen und Berechtigungen (1040500)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

12.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie möchten Rentenberatung anbieten? Dann benötigen Sie eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister, für die Sie Ihre Fachkenntnisse nachweisen müssen.

Volltext

Jede Rechtsdienstleistung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Dies dient dem Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.

Wenn Sie Rentenberatung geschäftsmäßig erbringen möchten, müssen Sie Ihre persönliche Eignung und Ihre Fachkenntnisse nachweisen und sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen.

Sie können Rentenberatung auf verschiedenen Gebieten leisten. Dazu gehören:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
  • soziales Entschädigungsrecht
  • Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente
  • betriebliche und berufsständische Versorgung

Sie können die Registrierung beantragen als:

  • natürliche Person
  • juristische Person
  • rechtsfähige Personengesellschaft 

Zu juristischen Personen zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Vereine
  • Stiftungen

Zu rechtsfähigen Personengesellschaften zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offene Handelsgesellschaft (oHG)

Als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft müssen Sie eine natürliche Person benennen, die Sie nach außen vertritt und die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erlaubt Ihnen nur eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich und in bestimmten Verfahren vor den Sozialgerichten.

Bei der Registrierung werden Ihnen möglicherweise Auflagen gemacht, die jederzeit angeordnet oder geändert werden können.

Wenn Sie in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zur Ausübung eines vergleichbaren Berufs niedergelassen sind, können Sie eine vorübergehende Registrierung beantragen.

Sie können sich auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) Ihres Bundeslandes registrieren lassen.

Nach erfolgter Registrierung veranlasst die zuständige Registrierungsbehörde eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.

Erforderliche Unterlagen

  • Darstellung Ihres beruflichen Ausbildungsgangs mit Nachweisen
  • Darstellung Ihrer bisherigen Berufsausübung mit Nachweisen
  • Führungszeugnis, das der zuständigen Registrierungsbehörde direkt übersendet wird
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie als antragstellende Person läuft
  • Erklärung, dass Sie als antragstellende Person in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung nicht in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurden

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Das bedeutet:
    • Sie haben geordnete Vermögensverhältnisse.
    • Sie haben keine erheblichen Vorstrafen.
  • Sie haben theoretische und praktische Fachkenntnisse, zum Beispiel in:
    • Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung
    • Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung
    • das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren
    • das sozialgerichtliche Verfahren
  • Ihre Fachkenntnisse können Sie nachweisen durch:
    • Berufsausbildung
    • Berufsausübung
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR für jeden Versicherungsfall.
  • Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften benennen mindestens eine natürliche Person, die alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Kosten

Verwaltungsgebühr: 150€
Für die Registrierung fällt eine Gebühr in Höhe von 150 Euro an. Die Registrierung kann von der vorherigen Zahlung der Gebühr abhängig gemacht werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Widerspruchsfrist: 1 Monat(e)

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Wenn Sie ohne Registrierung Rechtsdienstleitungen zur Rentenberatung erbringen, handeln Sie ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen
  • Rentenberatung ist nur mit einer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister erlaubt, da besondere Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen
  • die Registrierung können erhalten:
    • natürliche Personen
    • juristische Personen
    • rechtsfähige Personengesellschaften
  • Rentenberatung umfasst:
    • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung
    • soziales Entschädigungsrecht
    • Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu gesetzlicher Rente
    • betriebliche und berufsständische Versorgung
  • Registrierung kann mit Auflagen verbunden werden, die jederzeit angeordnet oder geändert werden können
  • Registrierung erlaubt nur Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich und in bestimmten Verfahren vor den Sozialgerichten
  • vorübergehende Registrierung für Antragstellende möglich, die in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums zur Ausübung eines vergleichbaren Berufs niedergelassen sind
  • Registrierung über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) des jeweiligen Bundeslandes möglich
  • zuständig: zuständige Registrierungsbehörde des Ortes der Hauptniederlassung
  • zuständig für Antragsstellende, die nicht in Deutschland gemeldet sind: jede zuständige Behörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden