Beratungsstellen zur Schwangerschaftskonfliktberatung Anerkennung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung einrichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen tun.
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen beraten jede Frau und jeden Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen Fragen rund um die Schwangerschaft.
Um eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle einzurichten, müssen Sie einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nachweise zur erforderlichen Qualifikation des Beratungspersonals der Beratungsstelle
Zunächst formloser Antrag auf Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Weitere Unterlagen/Nachweise/Formulare werden von der zuständigen Anerkennungsbehörde dem Antragsteller mitgeteilt.
Für die Anerkennung als Beratungsstelle zur Schwangerschaftskonfliktberatung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen versichern, dass für eine fachgerechte Beratung ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist
- Sie müssen sicherstellen, dass kurzfristig zur Durchführung der Beratung weitere Fachkräfte(psychologische, juristische, sozialpädagogische/sozialarbeiterische, ärztliche oder fachärztliche (Frauenheilkunde und Geburtshilfe)) hinzugezogen werden können
- Sie müssen mit allen Stellen zusammenarbeiten, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren
- Sie dürfen mit keiner Stelle, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden sein, und dass in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Beratungen gemäß den Bestimmungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des StGB (§§ 218 bis 219 b) durchgeführt werden.
Um sich als Beratungsstelle für die Schwangerschaftskonfliktberatung anerkennen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen.
- Dazu können Sie telefonisch Kontakt zu einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter bei der für Sie zuständigen Stelle aufnehmen.
- Dort erhalten Sie alle Informationen über die notwendigen Antragsunterlagen und die gesetzlichen Bestimmungen sowie die entsprechenden Formulare für Ihre Antragstellung.
- Der Antrag muss rechtsverbindlich von der Person unterschrieben werden, die für die Beratungsstelle haftbar gemacht werden kann.
- Den vollständigen Antrag mit den Anlagen reichen Sie bei der für Sie zuständigen Stelle ein.
- Nach Abschluss der Prüfung durch die für Sie zuständigen Antragstelle erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid.
- Der Bescheid enthält eine Belehrung mit Informationen, was Sie unternehmen können, falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind.
Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise innerhalb von 3 Monaten
- Klagemöglichkeit beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts.
- Klageeinreichung ist auch auf elektronischem Weg möglich
- Staatliche Anerkennung einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
- Staatliche Anerkennung als Beratungsstelle ist zwingend erforderlich, um Schwangerschaftskonfliktberatung durchführen zu können
- Die Einrichtung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle kann von freien Trägern und von Kommunen beantragt werden
- Auch Ärztinnen und Ärzte können sich als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle anerkennen lassen
- Für die Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die bei Beantragung nachzuweisen sind
- Öffentliche Förderung bei einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle wird unter bestimmten Voraussetzungen gewährt
- Qualifiziertes Personal für die Beratungsstelle muss vorhanden sein und kann selbst ausgewählt werden; das Personal muss bestimmten Qualifikationsanforderungen entsprechen
- Zuständige Stelle: Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Kassel