Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

Hessen 99160009261000, 99160009261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160009261000, 99160009261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige der Rodung einer Weinbaufläche/Rebfläche

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Meldung gerodete/zu rodende Weinbaufläche/Rebfläche (Synonym), Rodungsanzeige (Synonym), Anzeige für ausgehauene Weinbauflächen/Rebflächen (Synonym), Anzeige Rodung bei Weinbaukartei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weinbau (160)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Haben Sie eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet oder beabsichtigen Sie, eine Rodung durchzuführen, sind Sie verpflichtet, diese anzuzeigen.

Volltext

Sie sind verpflichtet, die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen zur Fortschreibung der Weinbaukartei anzuzeigen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der Rodung in das Formular ein und senden dieses an die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Betrieb haben eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet.
  • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen zu roden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie zeigen die Rodung einer oder mehrerer Weinbauflächen/Rebflächen über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde an.

Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.

Sie erhalten eine Rodungsbescheinigung.

Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Abgabetermin für diese Meldung ist der 31. Mai des Meldejahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Werden oder wurden eine oder mehrere Weinbauflächen/Rebflächen gerodet, ist dies anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt

Dezernat Weinbau