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Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen

Nordrhein-Westfalen 99067013007000, 99067013007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067013007000, 99067013007000

Leistungsbezeichnung

Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen

Leistungsbezeichnung II

Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jagd (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Falknerprüfung (Synonym), Jäger (Synonym), Beizjagd (Synonym), Beize (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdlizenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie zusätzlich zur (besonderen) Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestehen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins benötigen Sie eine bestandene Falknerprüfung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Falknerprüfung zugelassen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Falknerprüfung Zulassung
  • Zulassung zur Falknerprüfung erforderlich
  • Antrag notwendig
  • Zuständigkeit: untere Jagdbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja