Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

Nordrhein-Westfalen 99150045001000, 99150045001000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150045001000, 99150045001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Approbation Ärztinnen (Synonym), Staatliche Zulassung Ärztinnen Ärzte (Synonym), Ausländische Berufsausbildung Anerkennung (Synonym), ÄApprO (Synonym), Anerkennung Berufsqualifizierung (Synonym), Berufsqualifikation Drittstaat Anerkennung (Synonym), Bundesärtzeordnung (Synonym), Ärztin (Synonym), BÄO (Synonym), Approbation Spätaussiedler (Synonym), Approbation Antrag (Synonym), Berufsqualifizierung Ausland Anerkennung (Synonym), Ärztinnen und Ärzte Zulassung (Synonym), Approbationsordnung für Ärzte (Synonym), Berufsqualifikation EU Anerkennung (Synonym), Arzt (Synonym), Approbation Ärzte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Anerkennung Ausländischer Berufsqualifikationen (150)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Personal einstellen (2030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Teaser

Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.

Volltext

Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
  • im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
  • staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
  • Antrag muss schriftlich gestellt werden
  • für den Antrag nötig:
    • schriftliche Qualifikationsnachweise
    • Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
    • gesundheitliche Eignung
    • Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
  • konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
  • auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
    • Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden