Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- Personal einstellen (2030200)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.
Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.
Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.
Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.
- Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung
- im Ausland erworbene Berufsqualifikation muss für zugelassene Tätigkeit als Ärztin oder Arzt (Approbation) in Deutschland staatlich anerkannt werden
- staatliche Zulassung für Ärztinnen und Ärzte nennt sich "Approbation"
- Antrag muss schriftlich gestellt werden
- für den Antrag nötig:
- schriftliche Qualifikationsnachweise
- Nachweise über ausreichende Deutschkenntnisse
- gesundheitliche Eignung
- Nachweis, dass kein schuldhaftes Verhalten festgestellt wurde, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
- konkrete Verfahrensausgestaltung kann je nach Bundesland variieren
- auch mit Berufsqualifikation aus einem Drittstaat kann Approbation erteilt werden
- Drittstaaten: alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz