Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sie die Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen möchten, müssen Sie den Antrag an die zuständige Stelle richten.
Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde
Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.
Führungszeugnis
Gewerbezentralregisterauszug
Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Gesellschaftsvertrag
Plan für die Reinigung und die Desinfektion der Stallungen und Verkehrswege
Gegebenenfalls weitere Unterlagen.
Erfüllung bzw. Einhaltung aller Anforderungen gemäß Art 96 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 des europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) sowie § 12 Abs. 2 ViehVerkV der Anlagen 1 und 2
Mit dem gewerbsmäßigen Viehhandel darf erst begonnen werden, wenn die Anzeige gestellt worden ist.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Behörde zur Zulassung als Viehhandelsunternehmen
- Notwendige Unterlagen werden eingereicht, nach Prüfung durch die Behörde und ggf. einer Vor-Ort Begehung
- Bei positiver Prüfung erfolgt die Zulassung
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Bitte stellen Sie den Antrag mehrere Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
- Zulassung eines Viehhandelsunternehmen
- Für die Zulassung als Viehhandelsunternehmen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen entsprechenden Antrag stellen. Die Zulassung muss vor Betriebsaufnahme erfolgen.
- Zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein