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Zulassung zur Falknerprüfung beantragen

Saarland 99067013007000, 99067013007000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067013007000, 99067013007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Falknerprüfung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Jagdlizenz (Synonym), Jägerei (Synonym), Jagdkarte (Synonym), Jägerschein (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagen (Synonym), Greifvögel (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdwesen (Synonym), Naturschutz (Synonym), Falknergerät (Synonym), Falknerei (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagdschein (Synonym), Beize (Synonym), Falknerjagdschein (Synonym), Falknerei (Synonym), Falknerjadgschule (Synonym), Falknerprüfung (Synonym), Jagd (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Falknerprüfung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) – Referat D/4 „Waldwirtschaft, Jagd"

Teaser

Wenn Sie die Falknerprüfung absolvieren möchten, dann müssen Sie die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen.

Volltext

Um die Beizjagd mit Greifen oder Falken ausüben zu können, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Um diesen zu erlangen, müssen Sie zunächst eine Falknerprüfung ablegen. Der Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung muss mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn zuständigen Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes eingereicht werden. Im Antrag sind in der Regel Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Die Prüfung umfasst spezifische Kenntnisse über das Halten, die Pflege und das Abtragen von Beizvögeln sowie über den Greifvogelschutz und die Beizjagd. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Falknerjagdschein, der Ihnen das Jagen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden)
  • Nachweis der bestandenen eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner
  • Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang im Saarland mit mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden.
  • Keine Versagungsgründe.
  • Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft der Prüfungsleiter.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Onlinedienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:

  • Melden Sie sich für die Falknerprüfung bei einer vom Saarland anerkannten Jagdschule an.
  • Absolvieren Sie den Vorbereitungslehrgang mit mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden.
  • Reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes ein.
  • Der Prüfungsleiter überprüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
  • Nehmen Sie an der Falknerprüfung teil, die in verschiedenen Sachgebieten vor zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgeführt wird.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Prüfungszeugnis.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Sie können einen Widerspruch gegen die Entscheidung zur Zulassung oder zum Prüfungsergebnis einlegen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht: Falls der Widerspruch nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.

Kurztext

  • Zur Ausübung der Beizjagd benötigen Sie einen Falknerjagdschein.
  • Nach Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang können Sie die Falknerprüfung ablegen.
  • Die Prüfung umfasst unter anderem Greifvogelkunde und praktische Fähigkeiten in der Falknerei.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja