Zulassung zur Falknerprüfung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 15 Absatz 5 und 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Allgemeines (Bundesjagdgesetz)
- § 26 Jägerprüfung für Falkner (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 26a Ergänzungsprüfung für Falkner (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 29 Zulassung von privaten Falknerjagdschulen (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 30 Voraussetzungen für die Falknerprüfung (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
- § 34 Bestehen der Falknerprüfung (Saarländisches Jagdgesetz – SJG)
Wenn Sie die Falknerprüfung absolvieren möchten, dann müssen Sie die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen.
Um die Beizjagd mit Greifen oder Falken ausüben zu können, benötigen Sie einen Falknerjagdschein. Um diesen zu erlangen, müssen Sie zunächst eine Falknerprüfung ablegen. Der Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung muss mindestens fünf Wochen vor Prüfungsbeginn zuständigen Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes eingereicht werden. Im Antrag sind in der Regel Dokumente wie ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr beizufügen. Die Prüfung umfasst spezifische Kenntnisse über das Halten, die Pflege und das Abtragen von Beizvögeln sowie über den Greifvogelschutz und die Beizjagd. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Falknerjagdschein, der Ihnen das Jagen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht.
- Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung
- Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden)
- Nachweis der bestandenen eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner
- Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung
- Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang im Saarland mit mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden.
- Keine Versagungsgründe.
- Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft der Prüfungsleiter.
Wenn Sie die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Onlinedienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
- Melden Sie sich für die Falknerprüfung bei einer vom Saarland anerkannten Jagdschule an.
- Absolvieren Sie den Vorbereitungslehrgang mit mindestens 25 von 30 Unterrichts- oder Ausbildungsstunden.
- Reichen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Falknerprüfung bei der Vereinigung der Jäger des Saarlandes ein.
- Der Prüfungsleiter überprüft Ihre Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
- Nehmen Sie an der Falknerprüfung teil, die in verschiedenen Sachgebieten vor zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgeführt wird.
- Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie das Prüfungszeugnis.
- Widerspruch: Sie können einen Widerspruch gegen die Entscheidung zur Zulassung oder zum Prüfungsergebnis einlegen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht: Falls der Widerspruch nicht zu Ihren Gunsten entschieden wird, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
- Zur Ausübung der Beizjagd benötigen Sie einen Falknerjagdschein.
- Nach Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang können Sie die Falknerprüfung ablegen.
- Die Prüfung umfasst unter anderem Greifvogelkunde und praktische Fähigkeiten in der Falknerei.
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja