Verkehrszeichen: Entfernung vorschlagen
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Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- die Verkehrsführung geändert wurde
- sich Verkehrszeichen widersprechen
- Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
- ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
- Verkehrszeichen Entfernung
- Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) regeln den Verkehr
- Verkehrszeichen sind zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
- Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
- Anlass für Aufstellung eines VZ oder einer VE kann entfallen
- Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge zur Aufhebung einreichen
- Vorschlag sollte begründet werden
- zuständig: zuständige Straßenverkehrsbehörde
Zuständige Straßenverkehrsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die
- Landkreise,
- kreisfreien Städte,
- großen kreisangehörigen Städte und die
- Ämter und amtsfreien Gemeinden.