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Abwassereinleitung in Gewässer Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen

Thüringen 99129046007000, 99129046007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129046007000, 99129046007000

Leistungsbezeichnung

Abwassereinleitung in Gewässer Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum vorzeitiger Beginn um Abwasser in Gewässer einzuleiten

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Trennsysteme (Synonym), Schmutzwassereinleitung (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Mischwassereinleitung (Synonym), SRK (Synonym), Abwasser (Synonym), Regenwasser (Synonym), Niederschlagswasser (Synonym), Mischwasser (Synonym), RÜ (Synonym), Bewilligung (Synonym), Mischwasserkanalisation (Synonym), Wasserhaushaltsgesetz (Synonym), KSR (Synonym), Kläranlage (Synonym), Niederschlagswassereinleitung (Synonym), Gewässerbenutzung (Synonym), Einleitung (Synonym), RÜB (Synonym), Schmutzwasser (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Teaser

Sie möchten Abwasser vor Erteilung der Erlaubnis in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten? Dann müssen Sie eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Gewässerbenutzung beantragen.

Volltext

Für den vorzeitigen Beginn einer Gewässerbenutzung ist in Deutschland eine Zulassung erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde bereits ein Erlaubnis- oder erfahren bezüglich der Gewässerbenutzung beantragt sein.

Die Zulassung des vorzeitigen Beginns der Einleitung von Abwasser wird von der zuständigen Wasserbehörde erteilt.

Die Zulassung darf nur erteilt werden, wenn bereits bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Abwassereinleitung gestellt wurde und alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser eingeleitet werden soll.

Voraussetzungen

Die Zulassung kann erteilt werden (Ermessen), wenn

  • bereits ein Erlaubnisantrag gestellt wurde
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Einleiters gerechnet werden kann
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Benutzers besteht

und der Einleiter sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

Für die Verwaltungsleistung Zulassung vorzeitiger Beginn ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen. 

Frist

Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns erfolgen darf.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Zulassung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.

Kurztext

  • Einleiten von Abwasser in Gewässer Zulassung vorzeitiger Beginn
  • Zulassung für das das Einleiten von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein oberirdisches Gewässer/  über eine Versickerung in das Grundwasser
  • kann in Deutschland eine Zulassung zum vorzeitigen Beginn der Gewässerbenutzung beantragt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
  • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
  • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch