Wein - Änderungsmeldung Weinbaukartei
Inhalt
Begriffe im Kontext
Änderungsmeldung (Synonym), Weinbaukartei (Synonym), Rodung (Synonym), Pflanzung (Synonym), Wein (Synonym)
- Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
- Eintragung in Register (2020100)
Fachlich freigegeben am
28.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
- VO (EU) 2018/273 vom 11.Dezember 2017 (Abl.L.58 vom 28.Februar 2018)
- Durchführungsbestimmungen zur VO(EG) Nr. 479/2008 hinsichtlich der Weinbaukartei (ABl. EG Nr. L 128 vom 27.05.2009, S. 15)
- VO(EU) Nr. 1308/2013 (ABl. L. 347 v.17.12.2013)
- § 33 Weingesetz
- § 34 Weingesetz
- § 29 Wein-Überwachungsverordnung
- § 25 Abs. (1) Thüringer Verordnung zur Durchführung des Weinrechts und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Weinrechts (ThürWeinVO)
Zu melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Mit diesen Angaben wird die Weinbaukartei laufend aktualisiert.
Bei meldepflichtigen Änderungen Ihrer Rebfläche müssen Sie das entsprechenden Formular ausfüllen und bis zum 31.05. an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) in Weißenfels senden.
Auf den Seiten des TLLLR finden Sie Informationen zum Anbau von Keltertrauben und Tafeltrauben in Thüringen mit Ansprechpartnern zu Rebrechten, Flächentausch, Wiederbepflanzungsrechten etc.
- Meldung von Rodung und Pflanzung in der Änderungsmeldung zur Weinbaukartei Entgegennahme
- Rodung, Pflanzung, Aufgabe der Rebfläche oder Wechsel des Bewirtschafters müssen gemeldet werden.
- Es ist ein Formblatt zu verwenden.
- zuständig: ALFF Süd in Weißenfels (Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten)
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein