Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (2150100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten, in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch die Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie
- einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise
- explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.
Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis
• Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie volljährig sein.
• Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
• Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines.
Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Film-, Musical- und Fernsehstätten, in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.
Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:
• Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.• Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
• Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
• Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
• Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.
Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen:
• Sie rufen den Online Dienst auf
• Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
• Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
• Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
• Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
• Genehmigung zur Erprobung und Vorführung von Effekten mit explosionsgefährlichen Stoffen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie Film- und Fernsehproduktionsstätten in Anwesenheit von Besuchern und Mitarbeitern beantragen
• Genehmigung zur Durchführung von feuergefährlichen Handlungen in Versammlungsstätten